Über die Schulpflicht denken wir selten nach und nehmen sie als gegeben hin. Da gibt es aber die Kinder und Jugendlichen, die ihre Schulpflicht nicht mehr erfüllen können. Das aus unterschiedlichen Gründen. In unserem Fall begründete sich die Schulabstinenz in der Hochbegabung in Verbindung mit ADHS. Unsere Kinder sagten damals: Wir wollen lernen, aber nicht mehr in dieser Schule. Fällt ein Kind also aus dem Schulsystem, ist es mit der Bildungsteilhabe nicht mehr weit her. Diese Erfahrung mussten wir machen. Daher geht es heute um Schulpflicht statt Bildungsteilhabe, und warum das System hochbegabte Kinder verliert.
Warum Schulpflicht überhaupt existiert
Über die Historie und Hintergründe der Schulpflicht habe ich bereits einen Artikel geschrieben, den du hier nachlesen kannst. Wir haben in Deutschland eine restriktive Schulgebäudeanwesenheitspflicht. Das heißt, das Kind muss nicht nur beschult werden, sondern es hat die Verpflichtung, das im Schulgebäude zu tun. Ansonsten drohen Restriktionen, wie Bußgelder, Zwangszuführungen zum Unterricht oder sogar ein Klinikaufenthalt, der bei Neurodivergenzen scheinbar nahe liegt.
Dabei stecken hinter der Schulpflicht gute Gründe. Sie soll sicherstellen, dass wirklich jedes Kind unabhängig vom Elternhaus Zugang zu Bildung bekommt. Das ist ein guter Gedanke, denn sie ist gedacht als Garant für soziale Teilhabe. Das heißt, Kinder treffen andere Kinder, lernen miteinander, bestehen in Gruppenprozessen und üben sich in der Konfliktbewältigung. Gleichzeitig soll sie Wissen verlässlich und flächendeckend vermitteln und nicht dem Zufall überlassen. Dafür gibt es den Lehrplan.

Die Gesellschaft hat sich verändert, das Bildungssystem ist stehengeblieben
Der Grundgedanke ist erst einmal positiv zu bewerten, solange die Klassengemeinschaften homogen sind und die Kinder sich insgesamt gut anpassen können. Das gelang möglicherweise bis auf wenige Ausnahmen noch vor einigen Jahrzehnten sehr gut, aber es entbehrt heute jeglicher Realität. Wir befinden uns in einer Zeit des schnellen Wandels, der Superdiversitäten, Sprachbarrieren, unterschiedliche soziale Voraussetzungen und der Digitalität. Hätte sich das Bildungssystem den Gegebenheiten und den Anforderungen der Gesellschaft angepasst, würde ich diesen Artikel nicht schreiben.
Aber die Realität in den Schulen sieht anders aus. Der Grundgedanke ist, dass die Schule für jedes Kind genau der richtige Ort ist, um sich zu entwickeln und zu entfalten. Blicken wir auf die heutige Situation, auf die jährlich steigenden Zahlen der Schulabstinentler und Schulabbrecher, dann müssen wir uns eingestehen, dass dieser Gedanke heute nicht mehr zutrifft. Darunter leiden vor allem die Kinder, wie wir selbst in der Familie erleben mussten.
Wenn Hochbegabung die Erfüllung der Schulpflicht verhindert
Stell dir vor, dein hochbegabtes Kind sitzt im Unterricht und muss den Unterricht mitmachen. Die Merkmale von Hochbegabung, wie die schnelle Auffassungsgabe, das Anders Denken, die Lösungsbegabung, der Drang, den Dingen auf den Grund zu gehen, bremst dein Kind komplett aus. Es beginnt zu resignieren und reagiert entsprechend darauf. Etwa mit Verhaltensauffälligkeiten oder mit stillem Rückzug.
Gleichzeitig fühlt es sich allein, denn es findet keine Gleichgesinnten in der Zwangsgemeinschaft „Klasse“. Dein Kind hat andere Interessen und eckt ständig an, weil es eine andere Sprache spricht oder merkwürdig auf andere Kinder wirkt. Das hinterlässt Spuren und bleibt nicht ohne Folgen für den Selbstwert. Also rutschen viele hochbegabte Kinder in eine negative Spirale, aus der sie allein nicht mehr herausfinden.
Nicht-Erfüllung der Schulpflicht: Schulabstinenz ist eine Folge der Schulvermeidung
Das Kind wird unter Umständen mit psychosomatischen Beschwerden reagieren. Unser Sohn hat morgens anfangs sehr lange getrödelt, sodass er immer öfter zu spät in die Schule kam. Irgendwann täuschte er Durchfall vor und kam nicht mehr von der Toilette. Ein anderes Mal klagte er über Kopfweh und Unwohlsein oder er ließ sich früher von der Schule abmelden, weil er sich krank fühlte.
Die Phasen seiner Schulvermeidung wurden schleichend immer länger. Aus Fehlstunden wurden Fehltage und irgendwann wurden es ganze Wochen, in denen er fehlte. Natürlich klärten wir das alles ärztlich ab, aber es war keine organische Ursache zu finden. Seine Noten wurden zusehends schlechter und irgendwann kam der Tag, an dem er die 9. Klasse wiederholen sollte.
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Wenn hochbegabte Kinder nicht mehr in die Schule gehen können
Mein Buch „Hochbegabt gescheitert – und neue Türen öffnen sich“ beginne ich als Erzählung mit dem Moment, als er morgens auf der Bettkante saß und sagte: „Ich will in die Schule, aber ich kann nicht“. Das war der Beginn seiner zweijährigen Schulverweigerung. Er konnte die Schulgebäudeanwesenheitspflicht nicht mehr erfüllen. Wir als Eltern fühlten uns weitestgehend allein gelassen, da niemand eine Idee für die Ursache seines Verhaltens hatte.
Schnell werden in so einem Fall die Schüler pauschal als Schulschwänzer abgestempelt. Denn das jemand aufgrund seiner Hochbegabung der Schule fernbleibt, kommt den wenigsten in den Sinn. Was nun geschieht ist, dass das Kind die Teilhabe an der Bildung verliert. Auch die soziale Teilhabe findet nicht mehr statt.
Warum Bildungsteilhabe so wichtig für hochbegabte Kinder ist
Wenn die Schulpflicht wie in unserem Fall nicht mehr erfüllt werden kann, müssen Eltern Lösungen suchen. Im besten Fall hilft und unterstützt die Schule dabei. Im schlechten Fall, wie wir es bei unserem jüngeren Sohn erlebt haben, zieht die Schule klare rote Linien und beharrt auf das Erfüllen der Schulpflicht und schiebt die Verantwortung von sich.
Auch unser jüngerer Sohn sagte irgendwann, dass er lernen wolle, aber nicht mehr in dieser Schule. Er wurde gemobbt und hielt es nicht mehr dort aus. Die Schule reagierte mit der Androhung einer Ordnungswidrigkeit für ein Bußgeldverfahren, welches wir glücklicherweise abwenden konnten. Gleichzeitig verlangte die Schule die Aufnahme in einer Tagesklinik, wo unser Sohn beschult werden sollte. Wir wechselten die Schule.
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Wenn die Schulgebäudeanwesenheitspflicht die Bildungsteilhabe verhindert
Letztendlich haben wir für unsere Söhne lange darum gekämpft, dass sie eine Teilhabe an der Bildung erhalten. Ich erinnere noch einmal daran, dass sie beide äußerten, dass sie lernen wollen, aber eben nicht mehr in dieser Schule, bzw. in der Schule allgemein. Und ich kenne viele Eltern aus meinen Impuls-Calls oder Gesprächen bei Lesungen, bei denen sich die Kinder genauso äußern. Sie alle wollen lernen, aber eben nicht mehr im traditionellen Gefüge, in dem sie sich verloren fühlen.
Was also tun? Auf der einen Seite drohen die Restriktionen der Schulgebäudeanwesenheitspflicht. Die Verantwortlichen meinen es ja nur gut, denn die Kinder sollen Teilhabe am sozialen Umfeld haben. Aber was ist mit der Teilhabe an Bildung? Wenn das Kind nicht mehr in die Schule gehen kann, bleibt diese verwehrt.
Erlebnisse, wie die Teilhabe an Bildung für hochbegabte Kinder erschwert wird
Aus eigenen Erlebnissen und aus vielen Gesprächen habe ich eine Liste zusammengestellt, wie Teilhabe an Bildung erschwert wird. Sicher fallen dir weitere dazu ein, schreib sie gerne unten in die Kommentare.
- Die wenigsten Schulen können es leisten, dass die Kinder die Lerninhalte nach Hause erhalten. Es ist oft eine Holpflicht der Eltern, die auf die Kooperation mit den einzelnen Fachlehrkräften angewiesen sind.
- Der Einsatz von Avataren wird bei psychischen Erkrankungen oder Erschöpfungszuständen oft abgelehnt, während er bei körperlichen Erkrankungen genehmigt wird.
- Eine vorübergehende Aufhebung der Schulpflicht erfolgt nicht, wodurch der Weg für eine Online-Beschulung oder eine alternative Beschulung versperrt bleibt.
- Es wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
- Es erfolgen Drohungen seitens der Lehrkraft, dass das Kind zwangsweise der Schule zugeführt wird.
- Es erfolgen Drohungen seitens der Schulleitung, dass das Kind in eine Klinik zwangsweise eingewiesen werden soll.
- Die Lehrkräfte geben den Eltern die Schuld für die Schulabstinenz.
- Das Schulamt verweigert die Aufhebung der Schulpflicht, da eine Hochbegabung oder eine Neurodivergenz kein ausreichender Grund dafür ist.
- Eltern werden von der Schule angezeigt wegen Kindeswohlgefährdung.
- Psychologen sagen, dass die Kinder zur Not mit körperlichem Nachdruck in die Schule gebracht werden sollen.
- Jugendamtsmitarbeiter sagen, dass das Kind lernen muss, seine Zeit abzusitzen.
Vorurteile zu Hochbegabung verhindern flexible Lösungen
Hinter diesen Erlebnissen stecken mehrere Aspekte. Zum einen zeigt es deutlich die Unwissenheit gegenüber Neurodivergenzen, wozu Hochbegabung auch gehört. Die Vorurteile sind groß: „Das (ADHS)-Kind müsse sich nur mehr zusammenreißen, wenn es das wolle, könne es das auch“. Oder: „Das Kind schreibt schlechte Noten, es kann nicht hochbegabt sein“. Das sind die typischen Vorbehalte und Meinungen, die die oben genannten Punkte bedingen.
Auf der anderen Seite droht eben die Schulpflicht, die viele Eltern als Damoklesschwert empfinden. Natürlich möchten die meisten Eltern, dass ihre Kinder zur Schule gehen. Das höre ich immer wieder heraus in Gesprächen. Aber das Kind kann einfach nicht. Und genau das wird dem Kind abgesprochen, stattdessen wird ihm ein fehlender Wille oder Faulheit unterstellt.

Wenn schon keine soziale Teilhabe, dann auch keine Bildungsteilhabe
Wenn das Kind also nicht in die Schule geht, findet die Teilhabe nicht statt. Weder die soziale, noch die Bildungsteilhabe. Leider wird von den Verantwortlichkeiten keine Trennung der beiden Bereiche in Betracht gezogen. Außer vom Jugendamt, welches die Entscheidung gegen die ideale Schule für unseren Sohn damit begründete, dass sie nur für die soziale Teilhabe verantwortlich seien, nicht aber für die Bildungsteilhabe, bzw. für das Erreichen eines Schulabschlusses. Darüber kannst du hier mehr lesen.
Nun ist es aber so, dass sich viele hochbegabte und anders neurodivergente Kinder im sozialen Umfeld der Klassengemeinschaft unwohl fühlen. Auf der anderen Seite wollen sie lernen. Hier finde ich es wichtig, dass die Bildungsverantwortlichen eine gedankliche Trennung vornehmen. Was wäre, wenn das Kind in einem anderen Umfeld, sei es Homeschooling, Online-Beschulung oder eine geförderte Maßnahme über das Jugendamt, besser lernt und aufblüht?
Hochbegabte Kinder blühen in einer förderlichen Umgebung auf und haben teil
Genau das passiert nämlich oft, wenn die Kinder in eine für sie förderliche Umgebung kommen. So haben wir es mehrfach erleben dürfen als Familie. Andere Familien bestätigen unsere Erfahrungen. Wäre es dann nicht sinnvoll, auf die soziale Teilhabe innerhalb der Schulgebäudeanwesenheitspflicht zu verzichten und zumindest die Bildungsteilhabe zu ermöglichen?
Da dies in den Köpfen der Verantwortlichen leider selten verankert ist, kommt es also eher dazu, dass die Schulgebäudeanwesenheitspflicht bzw. die Schulpflicht, wie sie abkürzend genannt wird, mit allen Mitteln durchgesetzt wird. Dabei wäre es doch viel einfacher für die Familie, wenn genau hingeschaut würde, wenn es Verständnis und Wissen über die Hintergründe gäbe und wenn flexible und auch kreative Lösungen gemeinsam gefunden würden, damit wenigstens die Bildungsteilhabe erhalten bleibt? Auf diese Idee scheint aber niemand zu kommen. Es werden dann eher Bedenken geäußert, wenn man einmal öffnen würde, wäre der Ansturm kaum noch zu bewältigen. Also verriegelt man lieber die Türen und zwingt die Betroffenen, drinnen zu bleiben.
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Schulpflicht statt Bildungsteilhabe - meine Worte als betroffene Mutter
Wir müssen uns immer vor Augen halten: Was wollen wir mit einer Schulbildung erreichen? Welche Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigen unsere Kinder heute, damit sie morgen ein glückliches, selbstständiges und erfolgreiches Leben führen können? Ist soziale Teilhabe das wichtigste Argument in der Schulpflicht? Für Hochbegabte, die sich sowieso oft fehl am Platz fühlen, anecken oder sich anders fühlen, kann die soziale Teilhabe in der Zwangsgemeinschaft sogar kontraproduktiv sein, wenn wir uns die stillen Folgen anschauen, über die ich hier geschrieben habe.
Wenn sich diese Kinder dem System entziehen, weil sie nicht mehr können, dann hat das Gründe. Diese wahrzunehmen und zu sehen, ist ein wichtiger Schritt, anstelle auf die Schulgebäudeanwesenheitspflicht zu beharren. Gleichzeitig sollte man ihnen das Recht auf Bildung nicht verwehren und mit anderen Möglichkeiten ermöglichen. Wir haben erlebt, dass in einer anderen Umgebung, beispielsweise in einer Förderschule für hochbegabte twice exceptional students (ab IQ 120) unser Kind aufgeblüht ist und seine Freude am Lernen wiederentdeckt hat.
Schule vom Kind aus zu denken ist ein Ansatz für Bildungsteilhabe
Wir müssen beginnen, Schule vom Kind aus zu denken. Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass das Kind sich dem System anpassen muss, sondern müssen uns fragen, was wir tun können, damit das Kind mit dem Grundgefühl des Wohlbefindens gerne in die Schule kommt? Es gibt Lösungen, über die ich auf meiner Website schon oft beschrieben habe. Offene Systeme, selbstreguliertes und selbstorganisiertes Lernen, Auflösung der Klassengemeinschaften, der Einsatz von KI etc. kommt gerade diesen Kindern entgegen.
Sie schaffen eine Atmosphäre, in der die Kinder gerne lernen, weil sie auf Selbstbestimmtheit beruht und Selbstwirksamkeit ermöglicht. Solange aber noch die traditionellen Systeme wirken, Klassenarbeiten, Notengebung, feste Klassen, abgeschirmte Klassenräume, Unterricht im klassischen Sinne etc., solange dürfte es aus meiner Sicht keine restriktive Schulgebäudeanwesenheitspflicht geben.
Bildungsteilhabe darf in der Schulpflicht nicht auf der Strecke bleiben
Ja, es ist wichtig, dass Kinder einen Mindeststandard an Wissen erreichen. Und gerne auch in Schulen. Aber die Voraussetzungen des gemeinsamen Lernens müssen sich ändern. Und wenn es dann eben nicht gelingt, also dass ein Kind herausfällt aus dem Schulsystem, muss es aufgefangen anstelle direkt bestraft zu werden, weil es mit allen Schulabstinentlern über einen Kamm geschert wird.
Ich wünsche mir daher Offenheit, Wissen über Hochbegabung an den entscheidenden Stellen, Flexibilität und niederschwellige Unterstützungsmöglichkeiten. Schulpflicht ist sinnvoll, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aber sie darf nicht zum Selbstzweck werden, während die Bildungsteilhabe auf der Strecke bleibt.

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